5G-Ausbau: Drei und Magenta dürfen kooperieren

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) genehmigt die Infrastrukturkooperation der beiden Mobilfunkriesen unter Auflagen.

„Mit Ende des vergangenen Jahres können Drei und Magenta beim Ausbau ihrer 5G-Netze zusammenarbeiten und in einem bestimmten Umfang aktive Netzkomponenten beispiels-weise zur Signalverarbeitung oder zur Netzsteuerung gemeinsam nutzen. Die Regulierungsbehörde TKK hat diesbezüglich letztes Jahr ihr OK gegeben“, sagt Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Österreich sei weitgehend mit drei voneinander unabhängigen Mobilfunknetzen versorgt, so Steinmaurer weiter. Der Netzausbau sei allerdings mit hohen Kosten verbunden. Durch die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturkomponenten entstünde jetzt eine Win-win-Situation. Steinmaurer: „Nutzer:innen profitieren vom rascheren Netzausbau und der besseren Versorgung mit Mobilfunkdiensten, Mobilfunkanbieter können wiederum Kostensynergien lukrieren.“

Auflagen

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Kooperationen über aktive Netz-komponenten für mobile Kommunikationsdienste der TKK zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Drei und Magenta haben von diesem Verfahren als Erste Gebrauch gemacht und im April 2023 eine beabsichtigte Kooperation bei der Nutzung aktiver Netzkomponenten angezeigt.

Im Zuge des Prüfverfahrens waren auch Stellungnahmen der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts einzuholen. Als Amtsparteien haben sie das Kartellrecht zu vollziehen und können im Rahmen ihrer Stellungnahme eine entsprechende Einschätzung abgeben. Sie anerkannten einerseits die zusätzliche Versorgung durch die Kooperation, forderten aber andererseits, dass die Vorteile der Kooperation den virtuellen Mobilfunkanbietern (MVNOs) weitergegeben werden. Nachdem Drei und Magenta insbesondere die Weitergabe dieser zusätzlichen Versorgung zusagten, konnte die Kooperation (unter Auflagen) genehmigt werden.

Wettbewerb

Aus Sicht der Regulierungsbehörde ermöglicht die Kooperation einen schnelleren und weitergehenden Ausbau der Versorgung mit Mobilfunk und die Realisierung von Kostensynergien, etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Masten und aktiver Infrastruktur. Die Kooperation beschränkt sich vor allem auf solche Gebiete, wo für die Dauer der Kooperation nur unwesentlicher Infrastrukturwettbewerb zu erwarten ist.

Daher soll es zu keiner wesentlichen Einschränkung des Infrastrukturwettbewerbs kommen. Laut Aufsicht stellen die Zusagen von Drei und Magenta sowohl die Absicherung des bestehenden Infrastrukturwettbewerbs als auch die Weitergabe der Vorteile an die MVNOs sicher. Dadurch können auch MVNOs in diesen Gebieten entsprechende Dienste anbieten und für Wettbewerb sorgen.