Hassrede im Internet – was tut Regierung dagegen?
Diskriminierung im digitalen Raum wird zum Massenphänomen. Auch hierzulande. Der Bundesrat berichtet nun, wie die hiesige Politik gegensteuert.
Hassrede bezeichnet die Verunglimpfung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen aufgrund bestimmter Merkmale. Hassrede tritt offline wie online auf. In wachsendem Ausmass wird sie insbesondere auf Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube oder TikTok verbreitet.
Damit gilt Hassrede als ernsthafte Herausforderung für demokratische Gesellschaften. Der Bundesrat will mit verschiedenen regulatorischen Projekten den rechtlichen Schutz gegen Hassrede verbessern. Diese sollen insbesondere die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern digitaler Plattformen stärken.
Doch wie weit ist die Schweiz bereits gekommen? Der Ständerat hat den Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, welche öffentlich-rechtlichen und präventiv-polizeilichen Möglichkeiten bestehen, um gegen Hassrede vorzugehen. Seit Mitte November liegt nun ein entsprechender “Postulatsbericht” vor.
Hassrede ist strafbar – auch im Internet
Der Fokus des Berichts liegt auf der digitalen Hassrede, zumal hier die grössten rechtlichen Herausforderungen bestehen. Strafrechtlich gesehen besteht kein Unterschied, ob die Inhalte online oder offline verbreitet werden. Bei Hassrede, die auf digitalen Kommunikationsplattformen stattfindet, liegen die Daten allerdings in der Regel auf ausländischen Servern, was die Strafverfolgung erschwert.
Im April hat der Bundesrat das Bundesamt für Kommunikation beauftragt, eine Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Damit sollen den Plattformen unter anderem Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte auferlegt werden, insbesondere durch niederschwellige Meldemöglichkeiten für Nutzende.
Zuvor hatte das Parlament im Herbst 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Das Gesetz enthält die Verpflichtung zur Errichtung eines Meldesystems, mit dem Inhalte gemeldet werden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Auch dies kann helfen, die Verbreitung und Sichtbarkeit von Hassrede einzudämmen.
Über die erwähnten Massnahmen hinaus sieht der Bundesrat derzeit keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.