KI-Aufsicht: Bundesrat folgt Europarat

Die KI-Konvention des Europarats soll ins Schweizer Recht übernommen werden. Dies betrifft in erster Linie staatliche Akteure.

Die Schweiz soll die Konvention des Europarats zur Künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen. Zudem sind die Aktivitäten zur Regulierung von KI in einzelnen Bereichen wie zum Beispiel dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr weiterzuführen. Für diesen Ansatz hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 ausgesprochen.

Die Regierung will KI so regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. In diesem Kontext hat der Bundesrat entschieden, die KI-Konvention des Europarats ins Schweizer Recht zu übernehmen. In ihren Geltungsbereich fallen in erster Linie staatliche Akteure.

Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom vergangenen Donnerstag.

Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.

Weiteres Vorgehen

Neben der Gesetzgebung sollen auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet werden. Zu diesen können zum Beispiel Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen gehören.

Der Bundesrat hat zudem das weitere Vorgehen festgelegt. Das Justiz- und Polizeidepartement EJPD wird mit den Ressortkollegen des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und des EDA (Departement für auswärtige Angelegenheiten) bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erstellen. Diese soll die KI-Konvention des Europarats umsetzen, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.

Das UVEK soll zudem mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF (Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) bis Ende 2026 einen Plan für die weiteren Massnahmen von rechtlich nicht verbindlicher Natur erarbeiten. Dieser berücksichtigt insbesondere auch die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner. Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen werden in die Arbeiten einbezogen.