Regulierer bestätigt Rechtswidrigkeit von Netzsperren
Die RTR räumt ein, dass IP-Sperren immer auch legale Websites bedrohen. Providerverband ISPA fordert daher Vorab-Prüfung nach Vorbild des Konsumentenschutzes.
Die Verärgerung der Internet-Nutzer:innen war groß, als letzten Sommer Teile des Internets stundenlang lahmgelegt waren. Grund: Mehrere Inhaber von Musik- und Filmrechten hatten die Internetanbieter aufgefordert, eine Reihe von IP-Adressen zu sperren. Doch werden IP-Adressen häufig von mehreren Websites und anderen Internetdiensten geteilt. IP-Sperren dieser Art blockieren daher oft auch legale Inhalte und Kommunikation. Jetzt hat auch die zuständige Behörde klar festgestellt: Das war rechtswidrig.
In einer Pressemitteilung unterstreicht die RTR: „Zur Wahrung von Rechten Dritter sind Netzsperren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) geeignet und grundsätzlich ausreichend. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen sind nicht erforderlich und deshalb unzulässig.”
Die Internetanbieter des ISPA-Verbands (ISPA, Internet Service Providers Austria) begrüßen die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission (TKK): „Die Sperre von IP-Adressen ist völlig unverhältnismäßig“, erklärt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Die Rechteinhaber:innen betonen immer den Schutz von geistigem Eigentum. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Aber was ist mit dem Eigentum an den zu Unrecht gesperrten Websites? Es müssen die Rechte aller geschützt werden, nicht nur die einer einzelnen Gruppe.“
Dabei gebe es in anderen Bereichen bereits eine Lösung für das Problem der Abwägung unterschiedlicher Rechte, so Ebenberger weiter. Wenn etwa Fake-Shops im Sinne des Konsumentenschutzes gesperrt werden sollen, so werde diese Sperre im Vorhinein von der TKK auf ihre Recht- und Verhältnismäßigkeit geprüft. „Ein Prozess, der für den Schutz von Konsument:innen angemessen ist, sollte auch für die großen Verwertungsgesellschaften und Filmproduzenten ausreichend sein", meint Ebenberger. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, die Ungleichbehandlung zu beenden und für Rechtssicherheit bei Netzsperren zu sorgen, indem eine kompetente Behörde vorher prüft. Derzeit stünden die Internetanbieter vor der Wahl, ob sie sperren und ein Behördenverfahren riskieren, oder sich von den Rechteinhabern klagen lassen.
Bemerkenswert aus Sicht der ISPA ist auch das Amtsgutachten, auf das sich Entscheidung der TKK stützt. Darin wurde bestätigt, dass es technisch unmöglich ist, bei einer IP-Adresse im Vorhinein zu erkennen, welche anderen, legalen Websites diese ebenfalls nutzen.