Zur eigenen Firma in zehn Minuten
Ab sofort können Österreicher ein neues Unternehmen online in weniger als zehn Minuten gründen. Voraussetzung ist eine ID Austria in Vollfunktion.
Die ID Austria kann ab sofort auch online beim Notar verwendet werden. Eine Vielzahl von notariellen Behördenwegen – von der Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten über Vollmachtserklärungen bis hin zu Liegenschafts- oder Firmenrechtsangelegenheiten – wird damit noch einmal deutlich erleichtert und beschleunigt. Wer eine ID Austria mit Vollfunktion besitzt, kann damit nun in Österreich ein neues Unternehmen – egal ob GmbH, Personengesellschaft oder künftige “Flexible Kapitalgesellschaft” (FlexKap) – komplett online in weniger als zehn Minuten gründen.
Ermöglicht wird das durch die Partnerschaft der ID Austria mit dem österreichischen Start-up-Unternehmen notarity, das eine Internetplattform für die Vermittlung und technische Abwicklung von Online-Notariatsdienste betreibt. In einer Pressemitteilung erklärt notarity die Funktionen und den Nutzen des neuen Angebots so:
Schon jetzt erleichtert die ID Austria mit ihren rund 200 digitalen Anwendungen Bürgerinnen und Bürgern das Leben. Für Online-Notarstermine reichten die bisherige Handysignatur, die mit 4. Dezember ausläuft, und die ID Austria in der Basisfunktion jedoch nicht aus, weil das Gesetz dafür eine entsprechende Hochsicherheits-Identifikation vorschreibt. Durch die Einführung der ID Austria mit Vollfunktion, die als eAusweis gilt, können notarielle Dienstleistungen ohne vorherige Video-Identifikation in Anspruch genommen werden.
Bereits 2020 hat Österreich eine Novelle der Notariatsordnung beschlossen. Österreich war damit eines der ersten Länder weltweit, die per Gesetz notarielle Beglaubigungen auch auf elektronischem Weg ermöglicht haben. „Mittlerweile bietet bereits jede vierte österreichische Notariatskanzlei Termine auch online an”, sagt notarity-Gründer Jakobus Schuster.
ID Austria ersetzt Video-Ident-Verfahren
Bei der Nutzung der Online-Notariatsdienste ist bisher eine etwa zehnminütige hochsichere Video-Identifikation erforderlich. Wie die Video-Identifikation erfolgt, hat Österreich in einer eigenen Notar-E-Identifikations-Verordnung genau geregelt. Für Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria mit Vollfunktion entfällt dieses Verfahren nun.
Auf Basis der aktuellen Rechtslage können österreichische Notarinnen und Notare auch international gültige Beglaubigen online ausstellen. notarity hat diese Möglichkeit für Unternehmen und Personen aus mehr als 100 Staaten weltweit zugänglich gemacht. Rund 45 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer kommen bereits aus Ländern außerhalb Österreich. Ein Teil von ihnen wird auch die ID Austria nutzen können, denn die ID Austria steht nicht nur österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung, sondern auch ausländischen Staatsbürgern, die in Österreich berufstätig sind oder eine Geschäftstätigkeit verfolgen.
Am 5. Dezember wird die Handysignatur von der ID Austria abgelöst. Wer von einer behördlich registrieren Handysignatur umsteigt (registriert bei einem Magistrat oder über FinanzOnline), kann diese online auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Ist die Handysignatur nicht behördlich registriert (z.B. via Postamt oder Sozialversicherung), kann man lediglich auf die Basisfunktion der ID Austria umsteigen.
Für die Vollfunktion, die für den eAusweis benötigt wird, ist eine einmalige Feststellung der Identität bei Magistrat, Bezirkshauptmannschaft, Finanzamt oder Landespolizeidirektion erforderlich. Außerdem ist für die Nutzung der Vollfunktion die App „Digitales Amt“ erforderlich. Eine Bestätigung der Identität ist in der Vollfunktion der ID Austria nur mit Fingerabdruck-Funktion bzw. Gesichts-/Iriserkennung der App, nicht via SMS-Tan möglich.